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Ist mein Unternehmen zur Inventur verpflichtet?


Erstellt von Alexander Hartmann

Auch wenn manch einer wohl gerne darauf verzichten würde, weil sie mit erheblichem Aufwand, Zeit und Kosten verbunden ist, die Inventur ist für viele Pflicht. Laut dem Handelsgesetzbuch ist jeder Kaufmann verpflichtet, bei Geschäftseröffnung und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres auf Grund einer Bestandsaufnahme (Inventur) ein Verzeichnis (Inventar) seiner Vermögensgegenstände und Schulden aufzustellen.




Die gesetzliche Pflicht zur Inventur ergibt sich aus der Buchführungspflicht, die durch die Höhe des Umsatzes (mehr als 600.000 €), des Gewinns (mehr als 60.000 €) oder des Vermögens begründet wird. Konkret betrifft das alle Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Hierzu zählen Kaufleute, Personengesellschaften und alle Kapitalgesellschaften. Ausgenommen sind Freiberufler, Kleingewerbetreibende oder GbRs, die, bei einfacher Buchhaltung, keine Inventur durchführen müssen.

Die Inventur sollte jedoch nicht nur als lästige Bürde gesehen werden. Eine gründliche Bestandsaufnahme und Bilanzierung bieten auch Vorteile. Die Inventur liefert einen aktuellen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Sie ist eine gute Quelle für die Datengewinnung zum ersten buchhalterischen Jahresabschluss und dient der Bestandsüberwachung von Lager- und Vermögenswerten. Moderne ERP-Systeme wie myfactory stellen die dafür notwendigen Tools bereit und erleichtern die Durchführung.

Bei der Inventur wird der tatsächlich vorhandene Bestand eines Unternehmens mit dem abgeglichen, was in den Büchern steht. Relevant sind alle Waren, Betriebs- und Hilfsstoffe, fertige und unfertige Erzeugnisse, alle beweglichen Gegenstände des betrieblichen Anlagevermögens, Forderungen und Schulden sowie alle weiteren Vermögensgegenstände.

Je nach Unternehmen und Bestandsvolumen gibt es unterschiedliche Inventurverfahren. Wann im Jahr und wie genau die Inventur durchgeführt wird, darüber können Unternehmen im Rahmen verschiedener gesetzlich zulässiger Inventurmethoden selbst entscheiden. Für Unternehmen mit großen Lagerbeständen kann eine permanente Inventur sinnvoll sein, die fortlaufend über das gesamte Geschäftsjahr hinweg durchgeführt wird. Andere Verfahren sind die Stichtagsinventur, bei der das Inventar an einem festgelegten Tag erfasst wird, die verlegte Inventur, bei der das Unternehmen innerhalb eines gewissen Zeitrahmens den Zeitpunkt frei wählen darf und die Stichprobeninventur, die vor allem in Großbetrieben zum Einsatz kommt.

Fazit

Zur Inventur sind alle Unternehmen mit doppelter Buchführung verpflichtet. Sie sollte aber nicht nur als Mehraufwand gesehen werden, denn sie bietet auch den Vorteil eines aktuellen und genauen Überblicks über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens.




Schlagworte

Enterprise Ressource Planning
Finanzbuchhaltung
Lager
Compliance
Inventur


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